Betrieb und Gewerkschaft, Kommentar

Unter Beschuss – Angriffe auf das Streikrecht

Jahresrückblick 2015. Das Gesetz zur »Tarifeinheit« hat eine Debatte über weitergehende Einschränkungen losgetreten.

von Daniel Behruzi

Das Streikrecht steht unter Beschuss. Und 2015 sind die Einschläge näher gekommen. Die große Koalition hat allen verfassungsrechtlichen Bedenken zum Trotz das Gesetz zur sogenannten Tarifeinheit verabschiedet. Es beschneidet de facto die Möglichkeit kleinerer Gewerkschaften, ihre Ziele mit den Mitteln des Arbeitskampfes zu erreichen. Parallel setzen Unternehmen verstärkt darauf, die Rechtmäßigkeit von Streiks vor Gericht anzuzweifeln. Die Lufthansa hatte damit im September Erfolg und stoppte so einen Ausstand ihrer Piloten.

Mit 444 zu 126 Stimmen verabschiedete der Bundestag am 22. Mai 2015 das »Gesetz zur Tarifeinheit«. Damit votierten mehr als drei Viertel der anwesenden Abgeordneten für einen Verstoß gegen das Grundgesetz. Denn der Beschluss ist ein Verfassungsbruch mit Ansage. Kleinere Gewerkschaften sollen für eine Belegschaft keine Tarifverträge mehr abschließen können, wenn sie im Betrieb in der Minderheit sind und eine »Mehrheitsgewerkschaft« bereits Vereinbarungen getroffen hat. Faktisch wird ihnen damit das Streikrecht genommen. Denn zum Streik aufrufen darf eine Gewerkschaft nach vorherrschender Rechtsmeinung nur für tariflich regelbare Ziele. Daraus folgt: Wenn sie mit dem Streik keinen Tarifvertrag durchsetzen kann, gilt dieser als illegal.

Ermöglicht haben diesen Rechtsbruch nicht nur die komfortable Mehrheit von CDU/CSU und SPD im Bundestag sowie die Geschichtsvergessenheit insbesondere sozialdemokratischer Parlamentarier. Verantwortung tragen auch die Spitzen von DGB, IG Metall und IG BCE. Diese haben das Vorhaben trotz einiger Kritik im Detail öffentlich mitgetragen und ihm so die nötige Legitimität verliehen. Die Führung des Deutschen Gewerkschaftsbundes hatte den Stein mit einer gemeinsam mit der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) bereits 2010 gestarteten Initiative überhaupt erst ins Rollen gebracht.

2016 wird sich zeigen, ob das Tarifeinheitsgesetz in der Praxis Wirkung entfaltet. Bislang wurde die Regelung nirgendwo angewandt. Das ist nicht verwunderlich, schließlich ist auch jedem Unternehmer und jedem »Mehrheitsgewerkschafter« klar, auf welch unsicheres Terrain man sich begeben würde. Berufsgewerkschaften wie GDL und Cockpit, aber auch die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di haben Verfassungsbeschwerde eingereicht. Sollte das Gesetz von Karlsruhe kassiert werden, wäre das nicht nur eine Blamage für Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) und ihre Regierung, sondern auch für die DGB-Spitze.

Allerdings konzentriert sich die öffentliche Debatte längst nicht mehr auf die angebliche Einheit der Belegschaften, sondern auf die öffentliche Daseinsvorsorge. Dort, also zum Beispiel im Schienen- und Flugverkehr, sollen Streiks nur noch bei Einhaltung von verpflichtenden Ankündigungsfristen und nach Zwangsschlichtung möglich sein. So will es eine sogenannte Professoreninitiative um den Bonner Juristen Gregor Thüsing, und auch die CSU. Womöglich noch nicht 2016, spätestens aber nach der nächsten Bundestagswahl dürften gesetzliche Vorstöße in diese Richtung auf der Tagesordnung stehen.

Bereits Tatsachen geschaffen hat das Landesarbeitsgericht Frankfurt am Main. Im September untersagte es der Vereinigung Cockpit per einstweiliger Verfügung einen Streik. Die Richter behaupteten einfach, es gehe der Pilotenorganisation gar nicht um die gekündigten Tarifverträge zur Alterssicherung, sondern um den Einfluss auf »unternehmerische Entscheidungen« der Lufthansa, nämlich um die Verhinderung von Auslagerungen in die Billigfluglinie Eurowings. Es war keine Überraschung, dass deutsche Juristen solche Streikziele für illegal erklärten. Ein Novum war es aber, dass sich ein Gericht anmaßte, die »eigentlichen« Streikgründe einer Gewerkschaft zu kennen und den Arbeitskampf entsprechend zu bewerten.

Mit dieser Argumentation hätte beispielsweise auch ver.di kurz zuvor der Streik bei der Deutschen Post untersagt werden können. Offiziell kämpfte die Dienstleistungsgewerkschaft unter anderem für eine Arbeitszeitverkürzung. Sie wandte sich aber eben auch gegen die Strategie des Konzerns, die Paketzustellung an Billigtöchter zu vergeben. Zwar war das Frankfurter Urteil nur auf den Einzelfall bezogen. Sollte es aber Schule machen, würde dies die Aktionsmöglichkeiten aller Gewerkschaften empfindlich einschränken.

Es gibt auch Versuche von Gewerkschaftern, das Gegenteil zu erreichen – nämlich das Streikrecht durch die Praxis und positive Gerichtsentscheide auszuweiten. So geschehen im Berliner Uniklinikum Charité. Die dortige ver.di-Betriebsgruppe hat sich trotz erheblicher Widerstände fest vorgenommen, personelle Mindeststandards per Tarifvertrag durchzusetzen. Die Klinikleitung erklärte zu Beginn der Auseinandersetzung kategorisch, die Personalbesetzung sei eine »unternehmerische Entscheidung« und könne nicht Gegenstand von Tarifverträgen, schon gar nicht Ziel von Streiks sein. Inzwischen hat die Charité-Spitze Eckpunkte für einen solchen Tarifvertrag unterzeichnet, die in den kommenden Wochen in ausformulierte Tarifregelungen gegossen werden sollen. Entscheidend für diesen gewerkschaftlichen Erfolg war die Bereitschaft der Beschäftigten, den Regelbetrieb im Krankenhaus durch Streiks lahmzulegen und sich davon auch durch Drohungen und juristische Winkelzüge des Managements nicht abbringen zu lassen.

Das Beispiel zeigt: Das Streikrecht wird erkämpft, indem Beschäftigte es sich nehmen. So war es in den Anfängen der Arbeiterbewegung, und so ist es heute. Der juristische Kampf von 33 Bremer Daimler-Arbeitern, die gegen Abmahnungen wegen der Teilnahme an einem spontanen Streik im Dezember 2014 vorgehen, ist ein weiterer aktueller Fall. Ihre Anwälte argumentieren, dass die Arbeitsniederlegung, die sich gegen Fremdvergabe und Arbeitszeitflexibilisierung richtete, auch ohne offiziellen Aufruf der IG Metall legal war. Schließlich sei das Streikrecht ein Menschenrecht.

Dieser Artikel ist zuerst in der Tageszeitung „junge welt“ erschienen.