Im Sommer haben die Beschäftigten der Charité elf Tage lang für mehr Personal gestreikt. Am Ende stand eine Eckpunktevereinbarung auf deren Grundlage ein Tarifvertrag ausformuliert werden sollte. Nach langen Verhandlungen ist ver.di nun optimistisch, im Januar zu einem Abschluss zu kommen. Zum Jahreswechsel gelten bereits erste Verbesserungen für die Beschäftigten.
von Nelli Tügel
Ein halbes Jahr dauern die Verhandlungen bereits an. Zwar hatte der elftägige Ausstand der Charité-Beschäftigten dem Arbeitgeber das Versprechen für mehr Personal abtrotzen können – festgehalten in einer Eckpunktevereinbarung. Dass es bis zu einem unterschriftsfähigen Tarifvertrag jedoch noch ein gutes Stück Arbeit werden würde, war Tarifkommission, Tarifberater*innen und Streikaktivist*innen klar. Nicht nur, weil die Sorge bestand, dass die Charité versuchen könnte, in den Verhandlungen wieder hinter die vereinbarten Eckpunkte zurückzugehen. Sondern vor allem, weil für einen derartigen Tarifvertrag keine Vorlage existiert: Er ist ein absolutes Novum. Wie auch der Streik: Erstmalig in der Geschichte des bundesrepublikanischen Gesundheitswesens ist nicht für mehr Geld, sondern für mehr Personal gestreikt worden.
Nun erwartet ver.di einen Abschluss noch im Januar. In einer gestern (18.12.2015) veröffentlichten Pressemitteilung heißt es: „Nach diversen Höhen und Tiefen in den Verhandlungen seit dem Sommer haben sich jetzt beide Seiten so weit angenähert, dass von einem baldigen Abschluss der Verhandlungen ausgegangen werden kann.“
Und weiter:
„Es besteht weitgehende Klarheit über die Einführung von Mindestbesetzungsstandards in den Intensivbereichen in den Verhältnissen 1:1, 1:2 und 1:3. Im Mittel aller Intensivstationen soll das Verhältnis von einer Pflegekraft pro zwei Patienten erreicht werden; kein Intensivbereich soll unter einen Pflegepersonalschlüssel von 1:3 in allen drei Schichten sinken. Orientierungswerte für die Besetzungsplanung von Funktionsbereichen wie u.a. OP, Kreißsaal, Anästhesie wurden festgelegt; ebenso konnten im Bereich der stationären Pflege Grundlagen für eine messbar bessere Personalbesetzung, auch in der Nacht, vereinbart werden. Ein Reporting-System wird die getroffenen Vereinbarungen absichern. (…) Zu klären sind noch diverse juristische Fragen sowie die Übergangsregelungen bis zum Erreichen der tariflich festgelegten Zielgrößen, die konkreten Methoden der Nachsteuerung bei Überlastungssituationen sowie ein entsprechender Ausgleich für betroffene Beschäftigte.“
Die ver.di-Verhandlungsführerin, Meike Jäger, betont außerdem, dass bereits vor dem anvisierten Abschluss im Januar Verbesserungen gelten werden:
„Die Charité kommuniziert nun ganz offiziell, dass schon im Januar ein abgestimmtes Reaktionsverfahren, die sogenannte Interventionskaskade, als Standardprozess eingeführt wird. Im Intensivbereich soll so rasch wie möglich das Pflege-Patient-Verhältnis von 1:3 als untere Haltelinie zum Tragen kommen. Dies lässt uns eher optimistisch auf den Januar blicken. Dass diese und weitere Maßnahmen eingeleitet und schrittweise im ersten Quartal 2016 umgesetzt werden, wird die finale Phase der Tarifverhandlungen sicherlich positiv beeinflussen, aber noch haben wir unser Ziel nicht erreicht.“
Diese wichtige Weichenstellung an der Charité geschieht in Zeiten, in denen es – ausgehend von teilweise katastrophalen Zuständen aufgrund von systematischem Personalmangel (nicht nur) an Krankenhäusern – eine gewisse gesellschaftliche und eine intensive gewerkschaftliche Diskussion darüber gibt, wie Pflege und Gesundheitswesen eigentlich organisiert und ausgerichtet sein sollten.
Ein Ziel ist es, Bedingungen zu erreichen, unter denen nicht Effizienz und Profit zählen, sondern das Wohl von Patient*innen und die Gesundheit der Beschäftigten. Dafür braucht es dringend wesentlich mehr Personal. Ver.di hat auf Grundlage einer Befragung an 200 deutschen Krankenhäusern (2013) berechnet, dass bundesweit 162.000 Vollzeitstellen fehlen, davon 70.000 in der Pflege. Obwohl sich ver.di, die LINKE und andere für eine gesetzliche Personalbemessung einsetzen, ist ein entsprechendes Gesetz noch nicht absehbar.
Daher hat der Kampf der Charité-Beschäftigten für einen Tarifvertrag, der Mindestbesetzungsstandards und Gesundheitsschutz sichert, das Zeug zum Leuchtturmprojekt – sogar über die Branche hinaus. Schon in der Vergangenheit haben Beschäftigte und Gewerkschafter*innen anderer Krankenhäuser aufmerksam beobachtet, was an Europas größtem Universitätsklinikum passiert. Wenn im Januar mit dem Abschluss ein Erfolg für ver.di erzielt werden kann, wird dies ganz sicher Diskussionen auch in anderen Kliniken nach sich ziehen, ob und wie das Modell Charité ausbaufähig ist
Bereits jetzt findet die Tarifbewegung der Charité Nachahmer*innen. Am Universitätsklinikum Schleswig-Holstein wehren sich die Bechäftigten gegen Stellenabbau und wollen Entlastung und Gesundheitsschutz tariflich durchsetzen. Ver.di fordert: „Keine Nacht allein! Verbindliche Besetzungsschlüssel auf den Stationen, Rücknahme aller Maßnahmen zum Personalabbau am Uniklinikum“. Die Charité ist hier Vorbild. In Kiel und Lübeck lud ver.di Ende November/ Anfang Dezember zu Diskussionsveranstaltungen ein zum Thema: „Streiken wie an der Charité? Aktiv werden für mehr Personal in Krankenhäusern – auch in Schleswig Holstein.“
Im Saarland strebt ver.di für alle 21 Krankenhäuser einen Tarifvertrag zur Entlastung der Beschäftigten an. Wie an der Charité erprobt, sollen dort Tarifberater*innen als Bindeglied zwischen Tarifkommission und Kolleg*innen zum Einsatz kommen. Und die Entschlossenheit, bei einem Scheitern der Verhandlungen in den Streik zu gehen, ist offenbar hoch.
Unter anderem aufgrund der Befürchtung, dass die Charité Schule machen würde, hatten der Arbeitgeber Charité, das Land Berlin und die Verantwortlichen im Bund zunächst eine sture Haltung gegenüber den Forderungen eingenommen. Die Charité hielt das Thema gar für nicht tariffähig und versuchte durch mehrere Instanzen, den Streik gerichtlich unterbinden zu lassen. Ohne Erfolg. Denn: „Unternehmerische Freiheit hört da auf, wo der Gesundheitsschutz für Beschäftigte anfängt.„ (Begründung des Arbeitsgerichts)
Wenn nun in Deutschland Tarifverträge zur Personalbemessung geschlossen werden können, dann könnten in Zukunft nicht nur Beschäftigte an Krankenhäusern, sondern vielleicht auch andere Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge, die mit eklatantem Personalmangel zu kämpfen haben, solche Tarifverträge anstreben – und dafür streiken.
Lesetipp:
„Auf der Zielgraden“ von Daniel Behruzi in der Tageszeitung „junge welt“ (19.12.2015).
Ein Gedanke zu „Charité: Tarifvertrag für mehr Personal in greifbarer Nähe“
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