Betrieb und Gewerkschaft, Debatte, Kommentar

Quo vadis, DGB?

Nach dem ver.di-Bundeskongress im September tagte nun vom 18. bis zum 24. Oktober 2015 in Frankfurt am Main der 23. Ordentliche Gewerkschaftstag der IG Metall. Bereits seit Monaten mehren sich die Zeichen einer zunehmenden Polarisierung innerhalb der DGB-Gewerkschaften, vor allem zwischen den beiden „Großen“ ver.di und IG Metall. Anlass zu Streit gab unter anderem das Tarifeinheitsgesetz, das von der IG Metall unterstützt, von ver.di aber – aus unserer Sicht völlig zu Recht – als Gesetz zur Einschränkung des Streikrechts abgelehnt wird. Der Gewerkschaftstag der IG Metall hat den Trend der Entsolidarisierung zwischen den Einzelgewerkschaften weiter forciert. Dazu dokumentieren wir an dieser Stelle einen Artikel und einen Kommentar von Daniel Behruzi.

Ade, DGB

IG Metall beschließt Satzungsänderung

von Daniel Behruzi

Viel ist dieser Tage in Frankfurt am Main, beim Gewerkschaftstag der IG Metall, von »Einheit« die Rede. Der neue IG-Metall-Chef Jörg Hofmann erklärte seine Organisation zum »Gegenmodell zu den Berufsgewerkschaften« und betonte: »Der Widerspruch zwischen Kapital und Arbeit verlangt Einheit und nicht Konkurrenz zwischen den Lohnabhängigen.« Das gilt aber offenbar nur, wenn sich diese Einheit unter den von der IG Metall gesetzten Bedingungen vollzieht. Genau das hat die Industriegewerkschaft nämlich am Mittwoch abend mit einer Satzungsänderung beschlossen. In dem mit großer Mehrheit verabschiedeten Antrag heißt es: »Die Vorschriften der Satzung des DGB und Beschlüsse von Organen des DGB binden die IG Metall insoweit sie der IG-Metall-Satzung oder den Beschlüssen ihrer Organe (Gewerkschaftstag, Beirat, Vorstand) nicht entgegenstehen.« Im Klartext: Die IG Metall folgt den Beschlüssen des Dachverbands nur noch dann, wenn es ihr passt.

Die Kongressleitung verhinderte, dass es zu einer Debatte über diese weitreichende Änderung kommen konnte. Noch vor der ersten Wortmeldung schloss sie eigenmächtig die Rednerliste und ließ nach nur einem kritischen Beitrag keine weiteren Stellungnahmen zu. Dabei hätte diese Frage eine Kontroverse mehr als verdient gehabt. Denn mit dem Beschluss beerdigt die größte Mitgliedsorganisation den DGB als handlungsfähigen Dachverband. Dass die Entscheidung, Beschlüsse des Gewerkschaftsbundes im Zweifelsfall zu ignorieren, wiederum der Satzung des DGB widerspricht, sei nur nebenbei erwähnt.

Kurz zuvor hatte Hofmann gesagt, der Deutsche Gewerkschaftsbund müsse »neu erfunden werden«, und zwar »als Sprachrohr« der Einzelgewerkschaften. Erst mit dem Satzungsbeschluss wird klar, was das heißt: Der DGB ist nur noch ein verlängerter Arm der (großen) Einzelgewerkschaften. Das verleiht dem seit Jahren anhaltenden Bedeutungsverlust des Dachverbands eine neue Qualität. Dies hatte sich bereits vor einigen Monaten angedeutet, als IG Metall, IG BCE, IG BAU und EVG – an ihren Schwestergewerkschaften vorbei – ein Kooperationsabkommen schlossen (siehe jW vom 17. April).

Und nun erklärt die IG Metall ganz offen in ihrer Satzung: Was der DGB beschließt, interessiert uns nicht. Das zielt vor allem auf Entscheidungen des DGB-Schiedsgerichts bei Abgrenzungskonflikten. Damit hat die Metallergewerkschaft das schlichte Prinzip etabliert: Der Stärkere setzt sich durch. Das ist das Gegenteil von Solidarität und Einheit.

Um es klarzustellen: Die neue Politik der IG Metall, auch Zulieferer und Dienstleister zu organisieren, ist richtig. Mehr als das. Sie ist überfällig. Viel zu lange haben die Industriegewerkschaft und vor allem ihre Betriebsräte dabei zugesehen, wie Belegschaften durch Outsourcing und Werkverträge aufgespalten wurden. Die daraus folgenden Abgrenzungsfragen müssen aber solidarisch gelöst werden. In einem starken DGB.

Einheit und Kampf

Gewerkschaftstag der IG Metall bestätigt Unterstützung für Gesetz zur »Tarifeinheit«. Kritiker warnen vor Einschränkung des Streikrechts

von Daniel Behruzi

Die Industriegewerkschaft Metall bleibt bei ihrer Unterstützung für das Gesetz zur sogenannten Tarifeinheit. Das haben die knapp 500 Delegierten des 23. ordentlichen Gewerkschaftstags beschlossen, der am Wochenende in Frankfurt am Main zu Ende ging. Kritik daran kam insbesondere aus Niedersachsen. In einem Antrag aus Osnabrück hieß es, eine solidarische Interessenvertretung zu schaffen, sei Aufgabe der Gewerkschaften und nicht der Bundesregierung. Die gesetzliche Regulierung der »Tarifeinheit« führe unweigerlich zur Einschränkung des Streikrechts.

Die zahlreichen Befürworter des Gesetzes argumentierten, das darin verankerte »Mehrheitsprinzip« sei demokratisch und im Interesse der IG Metall. Die in der Praxis bislang nicht angewandte Regelung besagt, dass bei Kollisionen nur Tarifverträge derjenigen Gewerkschaft gelten, die am meisten Mitglieder im Betrieb hat. Und das wird fast immer die IG Metall sein, so die Überzeugung vieler Funktionäre. »Das Tarifeinheitsgesetz hilft uns dabei, stärker zu werden«, sagte Johann Horn, Erster Bevollmächtigter der IG Metall am Audi-Standort Ingolstadt. Roland Stark aus Neckarsulm in Baden-Württemberg warnte in bezug auf Fernwirkungen von Produktionsstillständen in der Autoindustrie: »Eine eventuell entstehende Splitter- oder Klientel- ›Gewerkschaft‹ im Zuschnitt der GDL oder einer Cockpit könnte die komplette Automobilindustrie in Geiselhaft nehmen.«

Martin Roll, Zweiter Bevollmächtigter der Stuttgarter IG Metall, sagte: »Manchmal verwundert es mich, wie viele auch bei uns vor Ort ihren Beschützerinstinkt für die kleinen Spartengewerkschaften auspacken.« Bemerkenswert war allerdings, dass es in sämtlichen Beispielen der Befürworter nicht um die Berufsgewerkschaften, sondern um die »sogenannte Schwestergewerkschaft« ver.di ging. Diese habe in manchen Firmen »Billigtarifverträge« abgeschlossen und die Organisationsbemühungen der IG Metall untergraben, so der Vorwurf.

Robert Sadowsky aus Gelsenkirchen konterte: Wenn es der Regierung tatsächlich um einheitliche Tarifverträge gehe, könne sie zum Beispiel ein Gesetz erlassen, das den Erhalt der Tarifbindung auch bei Ausgliederungen und Werkverträgen sicherstellt. Das stehe jedoch nicht im Gesetz. Auch die Unternehmer hätten »das Tarifeinheitsgesetz nicht deshalb so vehement gefordert, weil sie unsere tarifliche Durchsetzungsmacht fördern wollten«, so der hauptamtliche Gewerkschafter aus dem Ruhrgebiet. Die Solidarität unter den abhängig Beschäftigten könne nur durch politische Überzeugung hergestellt werden, nicht per Gesetz.

»Wenn wir über Grundrechte reden, dann darf es da keine Mehrheitsentscheidung geben«, sagte Nils Knierim, Vertrauenskörperleiter der Salzgitter Flachstahl GmbH. »Es kann doch nicht jemand mit Mehrheit entscheiden, dass wir plötzlich beispielsweise die Gleichbehandlung von Frauen abschaffen.« Individuelle Grundrechte seien nicht von Mehrheitsverhältnissen abhängig.

Das betonte auch der Bevollmächtigte der IG Metall Salzgitter-Peine, Wolfgang Räschke, der auf einen Satz des ehemaligen IG-Metall-Chefs Franz Steinkühler verwies: »Er hat erklärt, dass er Spartengewerkschaften ablehnt, aber ihre Rechte immer bis zum letzten verteidigen würde. Er hat gewarnt: Wenn der Gesetzgeber erst einmal ins Tarifrecht eingreift, dann hört er nicht mehr auf.« Diesen Warnungen zum Trotz lehnten es die Delegierten mehrheitlich ab, sich gegen die gesetzliche Fixierung der »Tarifeinheit« zu positionieren – oder auch nur festzustellen, dass es in der IG Metall unterschiedliche Meinungen zum Thema gibt.

Eine gemeinsame Haltung gab es hingegen zu dem Vorschlag, die Möglichkeiten im Arbeitskampf zu erweitern. So beschlossen die Delegierten einen Leitantrag, mit dem eine neue Eskalationsstufe zwischen Warn- und Erzwingungsstreik eingeführt wird. Denkbar seien beispielsweise »befristete betriebsbezogene (Warn-)Streiks, die mit der Legitimation einer betrieblichen Abstimmung nach Beschluss durch den Vorstand auch eine Streikunterstützung zur Folge hätten«. Das soll die Flexibilität und Beteiligung der Belegschaften in Tarifauseinandersetzungen stärken. Zudem verspricht sich die IG Metall – die in Tarifrunden schon seit vielen Jahren nicht mehr zu regulären Streiks aufgerufen hat – damit ein Argument zur Mitgliedergewinnung.

Spontane Arbeitsniederlegungen, wie sie im Bremer Daimler-Werk im vergangenen Jahr gegen Fremdvergabe stattgefunden haben, sind damit allerdings nicht gemeint. Bremens IG-Metall-Bevollmächtigter Volker Stahmann kanzelte die Protestaktion einiger Daimler-Arbeiter vor dem Gewerkschaftstag – die gewerkschaftliche Unterstützung bei einer Klage gegen Abmahnungen forderten (siehe u. a. jW vom 19. und 22. Oktober) – als »Initiative von Splittergruppen« ab. Nicht nur die Debatte zur »Tarifeinheit« zeigte also: Die alten Reflexe und Machtansprüche funktionieren noch.

Beide Texte erschienen zuerst in der Tageszeitung „junge welt“, 23.10.2015, 27.10.2015